Ihr gutes Recht
ISK-Katheter:
Verordnung und Erstattung
Ihr gutes Recht
ISK-Katheter:
Verordnung und Erstattung

Übernahme der Kosten für Katheter
Menschen, denen der Arzt zur Kontrolle ihrer Kontinenz den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK) empfohlen hat, sind auf eine ausreichende Versorgung mit dem dazu benötigten Einmalkatheter angewiesen. Die Kosten müssen gesetzlich Krankenversicherte jedoch nicht selbst tragen.
Katheterversorgung auf Kassenrezept
Damit der Patient auch genau das Hilfsmittel bekommt, das für ihn am besten geeignet ist, muss der Arzt beim Ausstellen der Verordnung sehr sorgfältig vorgehen. So müssen auf dem Rezept folgende Punkte zu finden sein:
- Diagnose (z.B. Blasenfunktionsstörung aufgrund Multipler Sklerose)
- Kennzeichnung als Hilfsmittelrezept (durch Ankreuzen des Hilfsmittelfeldes mit der Ziffer 7)
- Hersteller und Produktname (z.B. Fresenius Kabi sanabelle U510 Einmalkatheter)
- Die vollständige Hilfsmittelnummer (z.B. 15.25.14.7089)
- Stückanzahl und Verordnungszeitraum (z.B. 6 Stück pro Tag, Zeitraum 2 Monate = 360 Stück)
- Begründung (z.B. zur Vermeidung von Nierenschäden aufgrund neurogener Blasenentleerungsstörung)